ATLAS-Release 10.2
EDI-Implementierungshandbuch 10.2.8
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Einfuhr (CCI)
- Zentrale Zollabwicklung in Einfuhrverfahren -
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
DECPEA
A.1.2
Fachlicher Teil
Feldbeschreibung
     
-
  Zusätzliches Verfahren
137
  Additional procedure
  Datenfeld
 
  Inhalt:
 
Codierung des zusätzlichen Verfahrens
  Hierarchie:
 
LIEFERUNG
+WARENPOSITION
++VERFAHREN
+++ZUSÄTZLICHES VERFAHREN
++++Zusätzliches Verfahren
  Kurzpfad:
 
WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren
  Format:
 
an3
  Codeliste:
 
  Bemerkungen:
 
G0918:
Für die zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr, an der mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, sind Angaben zu den nationalen Codes für den Mitgliedstaat der Bewilligung und den Mitgliedstaat der Gestellung zu machen.

GD008:
Die zulässigen Kombinationen von Werten in den Datenfeldern "WARENPOSITION / VERFAHREN / Beantragtes Verfahren", "WARENPOSITION / VERFAHREN / Vorhergehendes Verfahren" und "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" sind in der Codeliste I0100 dokumentiert.

GD037:
Die zulässigen Kombinationen des Wertes '1xx' mit den übrigen Werten in dem Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" sind der Codeliste I0100 als Kombination EU-Code und Kennzeichen Abgabensteuerung mit dem Wert '01' zu entnehmen.
Die zulässigen Kombinationen des Wertes '2xx' mit den übrigen Werten in dem Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" sind der Codeliste I0100 als Kombination EU-Code und Kennzeichen Abgabensteuerung mit dem Wert '02' zu entnehmen.
Die zulässigen Kombinationen des Wertes '3xx' mit den übrigen Werten in dem Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" sind der Codeliste I0100 als Kombination EU-Code und Kennzeichen Abgabensteuerung mit dem Wert '03' zu entnehmen.

GD038:
Einschränkungen durch eine Codeliste oder einen Wertebereich gelten nicht, wenn der Wert im Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / CC Qualifikator" in derselben Wiederholung der Datengruppe mit dem Ländercode der Zollstelle der Gestellung übereinstimmt.
-
  Regeln
 
  Status:
 
Pflicht-Datenfeld
  Fachliche Prüfung:
 
RD016:
Die Angabe des Wertes 'F15' ist erforderlich, wenn Waren im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten (Art. 1 Abs. 3 UZK) verbracht werden.
Die Anmeldung von Warenpositionen, die im Rahmen des Handels mit steuerlichen Sondergebieten verbracht werden und solchen die nicht im Zusammenhang mit dem Handel mit steuerlichen Sondergebieten verbracht werden ist nicht zulässig (Wird ein Wert 'F15' angemeldet, müssen alle Positionen der Anmeldung den Wert 'F15' enthalten).

RD044:
Wenn einer der Werte '1xx', '2xx' oder '3xx' angegeben wird, dann muss zusätzlich mindestens ein gültiges zusätzliches Verfahren außer '1xx', '2xx', '3xx' der Codeliste D0457 angegeben werden.
Je Warenposition ist ausschließlich die Angabe eines der Werte '1xx', '2xx' oder '3xx' in dem Datenfeld "WARENPOSITION / VERFAHREN / ZUSÄTZLICHES VERFAHREN / Zusätzliches Verfahren" zulässig.
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  XML-Abbildung
 
  XML-Name:
 
additionalProcedure
  XML-Pfad:
 
DECPEA/GoodsShipment/GoodsShipmentItem/Procedure/AdditionalProcedure/additionalProcedure
  Kanonische Id:
 
52606
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  Externe Verweise
 
  UZK-DA/-IA Anhang B: 11 10 000 000
  Download von Codelisten CCI
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Dokumentenversion:
10.2.4
 
Generierungsdatum:
12.08.2026
Herausgabedatum:
20.02.2026